Arbeitskampf 1963: Urabstimmung und Ankündigung
Die Urabstimmung
Am 18. 4. 1963 wurden die Schwenninger Arbeitnehmer zur Urabstimmung aufgerufen. „Bist Du bereit, zur Verhinderung des von den Arbeitgebern geforderten Lohnstops bis zum31. Juli 1963 und für die Durchsetzung unserer achtprozentigen Lohnforderung mit allen gewerkschaftlichen Kampfmaßnahmen einschließlich der Arbeitsniederlegung einzutreten?“