Sozialgeschichte der Uhrenindustrie

Mauthe: Was geschieht mit den Beschäftigten?

geschrieben am: 05.02.2015 von: Annemarie Conradt-Mach in Kategorie(n): Mauthe-Konkurs, Uhrenfabrik Mauthe

Was geschieht mit den Beschäftigten?

Bereits am 27.Juni 1975 wurde eine Betriebsvereinbarung beschlossen, welche die Abfindungen für die Mitarbeiter festlegte, die im Laufe des Vergleichsverfahrens ihren Arbeitsplatz verlieren sollten.
Eine weitere Betriebsvereinbarung folgte am 24.10.1975, die einen Sozialplan für die Mitarbeiter der Firma Mauthe festlegte, weil der Konkurs des Unternehmens nicht mehr abgewendet werden konnte.1 Dieser Sozialplan hatte ein Volumen von ca. 4,6 Mio DM.
„Wir haben den Sozialplan aufgestellt im Hinblick darauf, was dieser verlorene Arbeitsplatz in etwa wert ist, den der einzelne Beschäftigte aufzugeben hat. Oder wäre eine Sozialabfindung zu hoch von DM 23 500.- für einen Arbeitnehmer, der 55 Jahre und älter ist und im Unternehmen mindestens 35 Jahre tätig war?“ fragte Hubert Lenz, zweiter Bevollmächtigter der IGMetall in der Betriebsversammlung vom 27.10. 1975.2
Es waren Abfindungsbeiträge zwischen 5 000,- DM und 25 000,- DM je Mitarbeiter vorgesehen. Allerdings hatten die anwesenden Gewerkschafter nur wenig Hoffnung, daß ein Sozialplan in dieser Höhe auch verwirklicht werden könnte.3

Fabriksaal Uhrenfabrik Mauthe (Stadtarchiv Villingen-Schwenningen)

Fabriksaal Uhrenfabrik Mauthe (Stadtarchiv Villingen-Schwenningen)

Der Konkursverwalter Helmut Fischer lehnte diese Arbeitnehmerforderungen als völlig „unerfüllbar“ab4 , was zu erneuten Auseinandersetzungen mit der IG Metall führte.
Die 1975 gültige Konkursordnung stammte aus dem Jahre 1877 und berücksichtigte nach Ansicht der IG metall aktuelle Erfordernisse nicht.5 Die rechtliche Stellung der Sozialplanforderungen war zu dieser Zeit völlig ungeklärt.6
Am 25. Oktober 1975 meldete der Südwestfunk das aus für die 130 Jahre alte rennomierte Uhrenfirma.7
Am 29. Oktober 1975 trat der Mauthe-Konkurs in Kraft, um 15.00 wurde der Geschäftsführer gekündigt.8
Die Produktion bei Mauthe wurde eingestellt. Dadurch gab es in Schwenningen weitere 100 Arbeitslose.9
Drei Werkzeugmacher der Firma Mauthe waren „ zunächst die einzigen von den 370 Belegschaftsmitgliedern, die den sofortigen arbeitsmäßigen Absprung in eine andere Firma“ schafften.10
In der ersten Gläubiger-Versammlung nach dem Konkurs Anfang Dezember 1975 zeichnete sich eine völlig unübersichtliche Lage der Situation bei Mauthe ab.11
Der Konkursverwalter, der durch die Vorwürfe der IG Metall stark unter Druck geraten war, zeichnete wohl auch um seine Bedeutung an der Öffentlichkeit zu unterstreichen ein düsteres Bild.12
„Ein sich über Jahre hinziehender Schrumpfungsprozess, keine klare Strukturierung, ein Produktionsstand, der nicht der modernen Entwicklung entsprach, falsche Einschätzung der Marktlage und der Mangel eines betrieblichen Rechnungswesens – das waren nur einige Punkte, …, um eine Situation zu kennzeichnen, in der es ‚keine ersprießliche Zusammenarbeit zwischen Vergleichsverwaltung und Geschäftsführung, dafür aber umso mehr Spannungen‘ gab.“ Unter den anwesenden rund 200 Gläubigern befanden sich viele Mitarbeiter des Unternehmens.13 Den Gewerkschaften, die zur Erfüllung des Sozialplans vier Millionen Mark forderten, bot Professor Fischer nur 500 000 Mark an, während (Rechtspfleger) Schneider 1,4 Millionen Mark in Aussicht stellte. Die Gläubiger sollten nun 15 Prozent ihrer Forderungen erhalten Um ihren Lesern die Rechtslage, die für einen Durchschnittsleser völlig undurchsichtig und verwirrend war, zu erläutern schrieb der Schwarzwälder Bote am 13.12.1975 unter der Überschrift:

„Wer kriegt was, wenn wer was kriegt? “

Es gebe unterschiedliche Forderungsklassen innerhalb eines Konkursverfahrens. „An erster Stelle stehen die Rechte solcher, die dem später in Konkurs gegangenen Unternehmen Waren und Werte unter Wahrung des Eigentumsvorbehalts zur Verfügung gestellt haben. Sie haben das Recht, ihre Ware wieder abzuholen.
An zweiter Stelle stehen Sonderabtretungen, wie sie vor allem von Banken in Anspruch genommen werden, z.B. Grundschuldverschreibungen und Hypotheken auf Gebäude als Absicherung für Darlehen. Die Darlehensgeber haben das Recht, die betroffenen Werte zu versteigern, um zu ihrem Geld zu kommen.
An dritter Stelle stehen die ‚Massekosten’, zu denen auch die Aufwendungen und Gebühren von Konkursgericht und Konkursverwaltung zu rechnen sind.
Es folgen die ‚Masseschulden‘ worunter hauptsächlich Lohnforderungen von Arbeitnehmern zählen, sofern sie nicht über das Konkursausfallgeld oder einen Sozialplan geltend gemacht werden.
Dann erst folgen die Gläubigerforderungen in sechs Klassen. Zur letzten gehören die Forderungen aus einem nicht mit dem Konkursverwalter abgeschlossenen Sozialplan. … Für Gläubiger der Klasse VI bestehen in aller Regel kaum Hoffnung, überhaupt noch etwas zu erhalten. Nach Bekundung …. ist speziell im Falle Mauthe völlig auszuschließen, dass in dieser letzten Kategorie noch ein Pfennig übrigbleibt, den die Gläubiger zu Gesicht bekommen können.“
Bei der zweiten Gläubigerversammlung wurde berichtet, dass 70 Ehemalige bei Mauthe vom Konkursverwalter weiter beschäftigt wurden..14

Mauthe-Konkurs: Gläubigerversammlung vom 20. Januar 1976 (Stadtarchiv Villingen-Schwenningen)

Mauthe-Konkurs: Gläubigerversammlung vom 20. Januar 1976 (Stadtarchiv Villingen-Schwenningen)

Die Finanzlage war nach wie vor schlecht. Immerhin waren von den 234 (318 minus 84 Pendler) gemeldeten Mauthe-Arbeitslosen am 30.1.1976 noch 144 arbeitslos.. 50 konnten in andere Stellen vermittelt werden, einige fanden selbst einen neuen Arbeitsplatz und 64 arbeiteten noch für die Konkursverwaltung.15
Arbeitslose Frauen ließen sich nur sehr schwer vermitteln. Von den 15 Bürokräften waren dagegen nur noch 5 arbeitslos.“16
Ende März entspannte sich die Lage. Die IG Metall zog ihren gerichtlich vorgebrachten Befangenheitsantrag gegen Prof. Fischer zurück.17
Der Sozialplan vom 24. Oktober 1975 „wurde als gegenstandslos erklärt“ und ein neuer Sozialplan vereinbart.
Einnahmen zur Befriedigung der Gläubigerforderungen versprach sich Helmut Fischer vor allem aus dem Verkauf der Mauthe-Grundstücke. Der Verkauf war allerdings an die Zustimmung der Stadt Villingen-Schwenningen gebunden, da die potentiellen Käufer wiederum ihren Kauf von Baugenehmigungen der Stadt Villingen-Schwenningen abhängig machten.18
Im Januar 1977 zum Beispiel lagen „beim Mauthe-Konkursverwalter … zwar zwei abrufbereite, rechtskräftige Kaufverträge für das Sägewerksgelände in der Salinenstraße und für die Gebäude zwischen Kronenstraße und Muslen bereit, aber seit Monaten würden von der Stadt nur hinhaltende Erklärungen abgegeben: ‚Es ist bedauerlich, dass man nicht weiterkommt, um dem Konkurs Mittel zuzuführen, die auch den Sozialplan realisieren‘, meint Prof. Dr. Fischer… und bedauert, daß man ‚statt Geld nur Auseinandersetzungen mit der Stadt bekommt.‘ „Der Bauwillige aus Bremen habe gegen die Stadt eine Untätigkeitsklage eingereicht beim Verwaltungsgericht Freiburg… Fischer befürchtet sein Käufer werde zurücktreten.“… „Wenn die Stadt sich Schadenersatz leisten kann, dann muß sie es so weitertreiben… ‚Wesentliche Vermögensrealisierung ist nur durch Grundstücksverkauf möglich.‘19
Ende 1977 begann dann eine Einigungsstelle einen neuen Sozialplan zu erarbeiten, der mit einem Volumen von 1 Million DM ausgestattet wurde.20
Diese Sozialplanforderungen wurden vom Konkursverwalter Fischer anerkannt. 80 Prozent dieser vorgesehenen Mittel wurden an die betroffenen Arbeitnehmer im Dezember 1980 ausgezahlt.21
Erst am 31. August 1988 fand die letzte Gläubigerversammlung statt. „Die Mauthe-Gerichts- und Konkursakten wurden geschlossen. Alles, was von der einstigen Uhrenfabrik Friedrich Mauthe GmbH noch übrig geblieben war, waren etwas mehr als 20 000 Mark. Das Geld teilten sich die fünf Mitglieder des Gläubiger-Ausschusses (6000 Mark) und das Amtsgericht in Villingen (14 000 Mark).“ Das Konkursverfahren wurde eingestellt ‚mangels Masse‘. „Die Gläubiger, überwiegend frühere Beschäftigte … stimmten damit dem Antrag des Konkursverwalters …zu. Ohne Emotionen kam dieser Beschluß der Gläubigerversammlung allerdings nicht zustande … eine ehemalige Arbeiterin: ‚Das ist eine Sauerei, daß die hohen Herren das Geld bekommen, die kleinen Leute jedoch beschissen werden.‘ … Der Konkursverwalter ist aber heute noch stolz darauf, den damals ausgehandelten Sozialplan mit einem Volumen von mehr als 800 000 Mark zu 80 Prozent ausgezahlt zu haben. Dazu mußte er die Forderungen der Arbeitnehmer nach Paragraph 66, 1 Ziffer 1 der Konkursordnung als ‚bevorrechtigte‘ einstufen.
Diese ‚Vorabzahlungen‘, so Fischer seien bei ‚damals nicht gesicherter Rechtslage‘ geleistet worden. Nur so seien die Sozialplanleistungen für die 336 Arbeiterinnen und Arbeiter möglich gewesen. … Er selbst … erhielt für seine Arbeit eine Vergütung von 160 000 Mark, plus 14 Prozent Umsatzsteuer. ‚Hier sitzen nur die Arbeiter. Die Reichen sind wohl alle abgefunden worden‘, wetterte eine ehemalige Mauthe-Arbeiterin und fügte hinzu: ‚Wenn wir eh nix kriegen, warum sitzen wir dann hier?‘ ‚Wir müssen froh sein, wenn wir nichts draufzahlen.‘
Die Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf flossen nach Zeitungsberichten wegen der Grundsicherungsrechte direkt auf Bankkonten.22

  1. Mauthe-Archiv, Schlussrechnung des Konkursverwalters v.20.7.1988 []
  2. Mauthe Archiv, Geschäftsunterlagen, Letzte Betriebsversammlung Hubert Lenz, S. 13 []
  3. a.a.O. Mauthe-Archiv, Geschäftsunterlagen 1975, Letzte Betriebsversammlung S. 13 []
  4. Mauthe-Archiv, Bericht des Konkursverwalters v. 6.12.1975 S.10 In seinem Bericht vom 6. Dezember 1975 an das Amtsgericht/ Konkursgericht erklärte Helmut Fischer als Vergleichsverwalter: „Der noch vor Konkurseröffnung zwischen der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat abgeschlossene (Sozialplan) konnte nicht die Zustimmung der Vergleichsverwaltung finden, weil die in diesem Plan zur Auszahlung vorgesehenen Beträge in keinem vernünftigen Verhältnis zur Vermögenssituation des Unternehmens standen.“ []
  5. Mauthe-Archiv, Geschäftsunterlagen 1975, letzte Betriebsversammlung S. 17, Erich Mayer: „bei der ehemaligen Firma Mauthe wird nach einem Verfahren nach der Konkursordnung aus dem Jahre 1877 gehandelt. Was in der Zwischenzeit sich in der Welt geändert hat, ist im Insolvenzrecht nicht berücksichtigt worden. Letzte Woche Abhandlung im Spiegel, daß die Konkursverwalter große Konjunktur hätten und daß die Konkursverwalter in den vielen Fällen recht viel Geld verdienen. Höchste Zeit, daß das Konkursrecht geändert wird.“ []
  6. a.a.O.In der Betriebsversammlung vom 27. 10.1975 erklärte Herr Krauß von der DAG die Gesellschafter und der Konkursverwalter müssten keinen „wirtschaftlichen Nachteil“ erleiden oder den Lebensstandard einschränken. Das gilt für Arbeitslose und für die Auswirkungen auf die Rentenversicherung nicht. „der Gesetzgeber sollte es ermöglichen, den Sozialplan nach vorne zu bringen.“ S. 22 []
  7. SAVS 4.9-999, Südwestfunk 25.10.1975, 2 Seiten []
  8. SAVS 4.9-999 Schwabo 30.10.1975 Mauthe-Konkurs in Kraft. Um 15.00 wurde der Geschäftsführer am 29.10.1975 gekündigt. SWP 22.11.1975 Seit Donnerstag ist auch die Mauthe-Uhren-Vertriebsgesellschaft mbH am Ende. Weiterer Mauthe-Konkurs war nicht aufzuhalten. []
  9. a.a.O. SWP 2.12.1975 []
  10. SAVS 4.9-999 SWP 28.10.1975. Drei von 370 haben den Absprung geschafft. []
  11. SAVS 4.9-999 (Schwabo?) 9.12.1975 Schock für Mauthe. Gläubiger: Nur 110 000 Mark in der Kasse – nach Befangenheitsantrag Termin abgebrochen. Konkursverfahren brachte gestern Überraschungen und Enttäuschungen/ keine Zukunftsaussagen möglich. „Für die Gläubiger am Vermögen der Firma Mauthe Uhren GmbH in Schwenningen war gestern ein schwarzer Tag: Sie erfuhren in der Gläubigerversammlung im Beethovenhaus, dass der augenblickliche Kassenstand des Unternehmens ganze 110 000 Mark beträgt und müssen sich voraussichtlich auf ein zeitraubendes Konkursverfahren einrichten: nach einer so großen Gegensätzlichkeit zwischen Konkursverwaltung und Konkursgericht auf der einen und Arbeitnehmer sowie Gläubigervertreter auf der anderen Seite, wurde die Verhandlung ohne konkretes Ergebnis nach einem Befangenheitsantrag gegenüber Rechtspfleger Schneider, der bei der Gläubigerversammlung den Vorsitz führte, auf den 19. Januar vertagt.“… „Es begann damit, dass der Konkursverwalter, Professor Fischer, erklärte, er könne den Gläubigern keine Auskunft über den augenblicklichen Vermögensstand des Unternehmens geben. Die einzige derzeitig gesicherte Erkenntnis bestehe darin, dass sich in der Kasse 110 000 Mark befinden. Weder über die Höhe der Verbindlichkeiten noch der Außenstände, gebe es schlüssige Unterlagen. Für bereits eingegangene Inlands- und Auslandszahlungen gebe es Eigentumsvorbehalte und Absicherungen, die es verbieten, diese Mittel in die Kalkulation mit einzubeziehen. Professor Fischer führte diese desolate Kassenlage auf die von einem ihm nahestehenden Wirtschaftsprüfungsinstitut durchgeführte Untersuchung zurück, die zu dem Ergebnis führte, das seit dem 28. Februar 1975 bei Mauthe keine ordnungsgemäße Buchhaltung mehr durchgeführt worden sei. Zurückzuführen sei dies auf eine zu dieser Zeit vom damaligen Geschäftsführer Wolfgang Sass angeordnete Umstellung der Buchhaltung, die in der Folge nicht programmgemäß durchgeführt worden sei. Professor Fischer sprach davon, dass es bei fehlenden Unterlagen von der Geschäftsleitung zu ’bewusst oder unbewusst falschen Darstellungen‘ gekommen sei. Da auch überhöhte Kreditanforderungen zur Lohnzahlung gestellt worden seien, müsse ‚die Redlichkeit der Geschäftsführung ernstlich in Frage gestellt werden. ‘ Zu Differenzen im Rahmen der Gläubigerversammlung kam es erstmals, als vom Konkursverwalter der zwischen damaliger Geschäftsleitung und Betriebsrat ausgehandelte Sozialplan in Höhe von über vier Millionen Mark in seiner Rechtsgültigkeit bestritten wurde.“ []
  12. SAVS 4.9-999, NQ 9.12.1975 Mauthe-Gläubiger erlebten gestern ein fast makabres Kabinettstück Konkursgeschichte. ‚Es war die Gewalt der leeren Kassen.‘ []
  13. a.a.O. Stuttgarter Zeitung 10.12.1975 Gläubigerversammlung von Mauthe vertagt. []
  14. a.a.O. SWP 16.1.1976 Am Montag Gläubigerversammlung im Beethovenhaus. Mauthe-Karusell dreht sich weiter. Gericht lehnt Befangenheitsantrag ab. SWP 20.1.1976 Nach geplatzter, zweiter Gläubiger-Versammlung. 70 ‚Mautheaner‘ warten aufs Ende. Konkursverwalter: Arbeit nur noch bis Ende Januar. []
  15. a.a.O. Schwabo 30.1.1976 Viele Ex-Mautheaner haben einen neuen Job. []
  16. a.a.O. „Auch Kienzle entläßt im Laufe der Monate Hunderte von Arbeitskräften, die nun zeitgleich zu den Mauthe-Konkurs-Opfern auf den Arbeitsmarkt drängen.“ []
  17. a.a.O. Schwabo 6.3.1976 Bleibt Befangenheitsantrag auf der Strecke? Landgericht Konstanz rechnet mit offizieller Rücknahme des Antrags / Neue Atmosphäre im Mauthe-Konkurs []
  18. a.a.O. SWP 30.3.1976 Prof. Fischer: Chance für Gläubiger und Sozialplan. Mauthe-Konkurs ist gesichert. ‚Grundstückskäufe von Zusagen der Stadt abhängig.‘ IG Metall hat Befangenheitsantrag zurückgezogen. Der Sozialplan vom 24.10.1975 wurde als gegenstandlos erklärt. Neuer Sozialplan wird vereinbart mit dem Konkursverwalter. Mit 63 Beschäftigten werde weiter produziert. Es wird berichtet, „dass der Verkauf von Maschinen und Betriebseinrichtungen relativ erfolgreich verlaufe … Der Verkauf der Grundstücke, insbesondere des Hauptgebäudes, hänge letztendlich von der Stadt ab.“ Der aktuelle Interessent aus Bremen, „mache den Kauf von einer Baugenehmigung abhängig.“ BZ 31.3.1976 Situation im Konkursverfahren jetzt entkrampft. Bei Mauthe auf dem Wege vom gegeneinander zur ‚vertrauensvollen Zusammenarbeit.“ Ulrich Homann: IG Metall zog den Befangenheitsantrag zurück. „Fischer sicherte der Gewerkschaft zu, dass ein Sozialplan aufgestellt werden solle, wenn der Umfang der Konkursmasse absehbar sei. Der Sozialplan soll dann vor allen anderen Forderungen erfüllt werden…. Nach anfänglicher Unsicherheit – man sprach unter der Hand von Einstellung des Mauthe-Konkurses mangels Masse – ist die Abwicklung des Konkursverfahrens jetzt gesichert. Dazu beigetragen haben gute Absatzergebnisse für die Restbestände der Uhrenfirma Mauthe.“ Die Gebäude- und Grundstücksverkäufe „kollidieren mit den Planungen der Doppelstadt, die für die Sanierung des Stadtbezirks Schwenningen bereits die Kaufhauskonzerne Karstadt und C&A Brenninkmeyer verpflichtet hat.“ []
  19. a.a.O. SWP 21.1.1977 Die Konkursverwaltung hofft auf baldige Einigung mit der Stadt. Auf dem Mauthe-Areal ein neues Kaufhaus? Schwabo 21.1.1978 Teure Notbremse: 1,7 Millionen für Mauthe-Grundstück. Bau eines unerwünschten Verbrauchermarktes damit endgültig blockiert / Kaufhaus-Frage ungelöst. „Zum Preis von 1,7 Millionen Mark kaufte sie (die Stadt) das gesamte 36 000 Quadratmeter große Gelände auf.“ … „Die Stadt – im Zuge der Muslensanierung – bestrebt, die Schwenninger Innenstadt neu zu beleben, wehrte sich mit Händen und Füßen dagegen, daß – weitab vom Zentrum – an der Salinenstraße ein Verbrauchermarkt errichtet wird, denn man sieht durch solche Unternehmungen die Lebensfähigkeit der Stadtzentren gefährdet“ SWP 25.1. 1978 Stadt trickste mit Geländekauf Georg August Neff aus. Kommt Hettlage in die Muslen? Das Kaufhaus-Karussell hat sich ein Stück weitergedreht. „Nach der Karstadt-Absage dreht sich das Kaufhauskarussell im Stadtbezirk Schwenningen auf vollen Touren. Retter in der Not könnten zwei Unternehmer sein, die bisher eher stiefmütterlich behandelt wurden:“… Stadt schnappte Neff das Gelände des ehemaligen Mauthe-Sägewerks weg für 1,7 Millionen und blieb „damit zwar unter dem Preis von Mauthekonkursverwalter, Prof. Fischer.“ Dafür wurde Neff der „Weg in die Muslensanierung“ eröffnet. Bei dem Prozess vor dem Verwaltungsgericht blieb die Stadt in 1. Instanz Sieger. []
  20. Mauthe-Archiv, Schlussrechnung des Konkursverwalters Blatt 2- Seite 3 Sozialplan Die Einigungsstelle nach dem Betriebsverfassungsgesetz hat am 20.2.78 einen Sozialplan beschlossen. „Jedoch dürften die Mittel, die dem Sozialplan zur Verfügung stehen, sehr bescheiden sein.“ []
  21. Mauthe-Archiv,Schlussrechnung des Konkursverwalters v. 20.7.1988 S. 17/18, SAVS 4.9-999, SWP 21.12.1980 Zahlung angewiesen. 300 Mauthegläubiger bekommen 800 000 DM – „Die 800 000 DM entsprechen einer 80prozentigen Auszahlung, die restlichen 20 Prozent werden wahrscheinlich irgendwann im Laufe des nächsten Jahres fällig.“ „Aufgrund des von der Einigungsstelle beschlossenen Sozialplans (siehe Rundschreiben vom Juni 1979) wurde für die entlassenen ehemaligen Mitarbeiter der Uhrenfabrik Mauthe GmbH ein Betrag von DM 1 006 007,20 bereitgestellt. Die beim Konkursgericht beantragte Genehmigung zur Auszahlung wurde im Dezember 1980 erteilt. Es konnten vorerst nur 80 % zur Auszahlung gelangen, weil noch ein Sicherheitseinbehalt für eventuelle Verpflichtungen erforderlich ist.“ []
  22. Mauthe-Archiv, Schlussrechnung des Konkursverwalters Hellmuth Fischer, Stuttgart 20. Juli 1988, S. 126 „Die Erlöse aus den Grundstücksverkäufen sind in nur geringem Umfang zur Konkursmasse geflossen. Überwiegend mußten die Kaufpreise auf Sicherheitserlöskonten einbezahlt werden. Die erzielten Kaufpreise waren wesentlich höher als die Buchwerte, deshalb haben die erstrangig gesicherten Grundpfandgläubiger keine Forderungsausfälle erlitten.“ []

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